Integrationskurs Deutsch
nach den Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
Das seit 2005 bestehende Zuwanderungsgesetz beinhaltet die Berechtigung
bzw. Verpflichtung zur Teilnahme an einem so genannten Integrationskurs
zum Erwerb von fundierten Kenntnissen in der deutschen Sprache. Diese
werden in insgesamt 600 Unterrichtsstunden (zuzüglich 100 UStd.
Grundwissen aus den Bereichen deutscher Geschichte, Politik,
Gesellschaft und Kultur) vermittelt, so dass die Teilnehmer anschließend
die Prüfung zum "Deutschtest für Zuwanderer A2/B1" ablegen können.
Die
vhs Waldkraiburg ist zur Durchführung der Integrationskurse vom
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) offiziell zugelassen.
Der
Teilnahmebeitrag für berechtigte bzw. verpflichtete Personen beträgt
1,95 € je Unterrichtsstunde (à 45 Minuten) und wird jeweils zu Beginn
eines Kursmoduls fällig (ein Kursmodul entspricht 100 UStd.).
Sozialhilfe- oder Arbeitslosengeld II-Empfänger können einen Antrag auf
Erlass dieses Eigenbeitrags beim BAMF stellen.
Eine
Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs spricht die
zuständige Ausländerbehörde oder die Arbeitsagentur bzw. das Jobcenter
aus. Verpflichtet werden grundsätzlich Personen, die nach dem 01.01.2005
zugewandert sind.
Die Berechtigung zur Teilnahme an einem
Integrationskurs muss beim BAMF beantragt werden. Antragsformulare und
weitere Informationen erhalten Sie in der vhs-Geschäftsstelle,
Graslitzer Str. 17. Diese Kurse können selbstverständlich auch ohne
Teilnahmeberechtigung oder -verpflichtung besucht werden. In diesem Fall
beträgt der Kurspreis 3,90 € pro UStd., da hier die Förderung seitens
des BAMF entfällt.
Berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV) - B2 und C1
nach den Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
Die berufsbezogene Deutschsprachförderung dient dem Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern. Die Teilnahme an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung setzt ausreichende deutsche Sprachkenntnisse entsprechend dem Niveau B1 oder B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen voraus. Sie können mit dem Zertifikat einer DTZ-Prüfung oder dem Zertifikat Deutsch B1 bzw. B2 das erforderliche Sprachniveau B1 oder B2 nachweisen, soweit es nicht älter als sechs Monate ist. Die Lehr- und Lernmittel werden unentgeltlich für das Basismodul B2 und C1 zur Verfügung gestellt. Das Basismodul umfasst 400 bzw. 500 Unterrichtseinheiten und schließt mit einer B2- oder C1-Prüfung ab.
Die vhs Waldkraiburg ist zur Durchführung der Integrationskurse sowie zur Berufsbezogenen Deutschsprachförderung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) offiziell zugelassen. Über die Teilnahmeberechtigung am Basismodul B2 oder C1 (DeuFöV) entscheiden die zuständigen Stellen der Agenturen für Arbeit, das Jobcenter oder auf Antrag das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Kurseinstiege und Kursbeginne auf Anfrage!
Weitere Termine für den Einbürgerungstest:
Anmeldung über vhs Mühldorf unter 08631 99030.