Deutsch als Fremdsprache
Deutsch-Integrationskurse
nach den Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
Das seit 2005 bestehende Zuwanderungsgesetz beinhaltet die Berechtigung bzw. Verpflichtung zur Teilnahme an einem so genannten Integrationskurs zum Erwerb von fundierten Kenntnissen in der deutschen Sprache. Diese werden in insgesamt 600 Unterrichtsstunden (zzgl. 100 UStd Grundwissen aus den Bereichen deutscher Geschichte, Politik, Gesellschaft und Kultur) vermittelt, so dass die Teilnehmenden anschließend die Prüfung zum "Deutschtest für Zuwanderer A2/B1" ablegen können.
Die vhs Waldkraiburg ist zur Durchführung der Integrationskurse vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) offiziell zugelassen.
Der Teilnahmebeitrag für berechtigte bzw. verpflichtete Personen beträgt 2,20 € je Unterrichtsstunde (à 45 Minuten) und wird jeweils zu Beginn eines Kursmoduls fällig (ein Kursmodul entspricht 100 UStd.). Sozialhilfe- oder Arbeitslosengeld II-Empfänger können einen Antrag auf Erlass dieses Eigenbeitrags beim BAMF stellen.
Eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs spricht die zuständige Ausländerbehörde oder die Arbeitsagentur bzw. das Jobcenter aus. Verpflichtet werden grundsätzlich Personen, die nach dem 01.01.2005 zugewandert sind.
Die Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs muss beim BAMF beantragt werden. Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie in der vhs-Geschäftsstelle, Graslitzer Str. 17. Diese Kurse können auch ohne Teilnahmeberechtigung oder -verpflichtung besucht werden. In diesem Fall beträgt der Kurspreis 4,40 € pro UStd., da hier die Förderung seitens des BAMF entfällt.
Berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV) - B2 und C1
nach den Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
Die berufsbezogene Deutschsprachförderung dient dem Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern. Die Teilnahme an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung setzt ausreichende deutsche Sprachkenntnisse entsprechend dem Niveau B1 oder B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen voraus. Sie können mit dem Zertifikat einer DTZ-Prüfung oder dem Zertifikat Deutsch B1 bzw. B2 das erforderliche Sprachniveau B1 oder B2 nachweisen, soweit es nicht älter als sechs Monate ist. Die Lehr- und Lernmittel werden unentgeltlich für das Basismodul B2 und C1 zur Verfügung gestellt. Das Basismodul umfasst 400 bzw. 500 Unterrichtseinheiten und schließt mit einer B2- oder C1-Prüfung ab.
Die vhs Waldkraiburg ist zur Durchführung der Integrationskurse sowie zur Berufsbezogenen Deutschsprachförderung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) offiziell zugelassen. Über die Teilnahmeberechtigung am Basismodul B2 oder C1 (DeuFöV) entscheiden die zuständigen Stellen der Agenturen für Arbeit, das Jobcenter oder auf Antrag das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Eine Kursteilnahme ohne Berechtigung ist hier nicht möglich.
Kurseinstiege und Kursbeginne auf Anfrage!
Volkshochschule Waldkraiburg e. V.
Graslitzer Str. 17
84478 Waldkraiburg
Tel.: | +49 8638 889370 |
Fax: | +49 8638 889372 |
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