Die E-Rechnung - Fragen und Antworten zur Einführung neu
Ab dem 01.01.2025 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen grundsätzlich eine elektronische Rechnung zu verwenden. Unternehmen sind verpflichtet, die Voraussetzungen für Ausstellung, Übermittlung, Empfang und Aufbewahrung dieser E-Rechnungen in gesetzlich festgelegten Formaten zu schaffen. Dies betrifft übrigens auch Vereine mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. An diesem Abend werden neben einer kurzen Einführung in die Thematik die Fragen behandelt, wer was sofort unternehmen muss, welche Fristen es gibt und was grundsätzlich zu beachten ist.
Bitte mitbringen: Schreibutensilien und evtl. Steuerformulare