Integration & Einbürgerung
Integrationskurse an der vhs Waldkraiburg
Das seit 2005 bestehende Zuwanderungsgesetz beinhaltet die Berechtigung bzw. Verpflichtung zur Teilnahme an einem so genannten Integrationskurs zum Erwerb von fundierten Kenntnissen in der deutschen Sprache. Diese werden in insgesamt 600 Unterrichtsstunden (zuzüglich 100 UStd. Grundwissen aus den Bereichen deutscher Geschichte, Politik, Gesellschaft und Kultur) vermittelt, so dass die Teilnehmer anschließend die Prüfung zum "Deutschtest für Zuwanderer A2/B1" ablegen können.
Die vhs Waldkraiburg ist zur Durchführung der Integrationskurse vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) offiziell zugelassen.
Der Teilnahmebeitrag für berechtigte bzw. verpflichtete Personen beträgt 2,29 € je Unterrichtsstunde (à 45 Minuten) und wird jeweils zu Beginn eines Kursmoduls fällig (ein Kursmodul entspricht 100 UStd.). Sozialhilfe- oder Arbeitslosengeld II-Empfänger können einen Antrag auf Erlass dieses Eigenbeitrags beim BAMF stellen.
Eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs spricht die zuständige Ausländerbehörde oder die Arbeitsagentur bzw. das Jobcenter aus. Verpflichtet werden grundsätzlich Personen, die nach dem 01.01.2005 zugewandert sind.
Die Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs muss beim BAMF beantragt werden. Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie in der vhs-Geschäftsstelle, Graslitzer Str 17.
Diese Kurse können je nach Auslastung auch ohne Teilnahmeberechtigung oder -verpflichtung besucht werden. In diesem Fall beträgt der Kurspreis 4,58 € pro UStd., da hier die Förderung seitens des BAMF entfällt.
Ein Merkblatt zum Zulassungsantrag gibt es auf der Internetseite des BAMF in verschiedenen Sprachen
(hier klicken). Den Antrag können Sie in der Geschäftsstelle der vhs stellen. Wir unterstützen Sie dabei.
Zur Information und Vorbereitung auf die Abschlussprüfung "Deutschtest für Zuwanderer" finden Sie alles Wichtige hier
(bitte hier klicken).
Für Anmeldung und Fragen zu den Integrationskursen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen zu folgenden Zeiten zur Verfügung:
Mit dem bundeseinheitlichen Einbürgerungstest sollen "Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland" nachgewiesen werden. Diese werden seit dem 1. September 2008 als zusätzliche Einbürgerungsvoraussetzung in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes verlangt. Es handelt sich dabei um einen Multiple-Choice-Test, der pro Frage vier Antwortmöglichkeiten vorgibt, von denen jeweils nur eine richtig ist. In jedem Prüfungsfragebogen sind drei landesbezogene Fragen enthalten, die von den Testteilnehmern im jeweiligen Bundesland spezifisch zu beantworten sind, wie zum Beispiel die Frage nach Landeswappen oder Landeshauptstadt. Die vhs Waldkraiburg ist berechtigt, diesen Test im Auftrag des Bundesministeriums des Inneren durchzuführen.
Hilfestellungen zur Vorbereitung auf den Einbürgerungstest: