Mit dem bundeseinheitlichen Einbürgerungstest sollen "Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland" nachgewiesen werden. Diese werden seit dem 01.09.2008 als zusätzliche Einbürgerungsvoraussetzung in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes verlangt. Es handelt sich dabei um einen Multiple-Choice-Test, der pro Frage vier Antwortmöglichkeiten vorgibt, von denen jeweils nur eine richtig ist. In jedem Prüfungsfragebogen sind drei landesbezogene Fragen enthalten, die von den Testteilnehmenden im jeweiligen Bundesland spezifisch zu beantworten sind, wie zum Beispiel die Frage nach Landeswappen oder Landeshauptstadt. Die vhs Waldkraiburg ist berechtigt, diesen Test im Auftrag des Bundesministeriums des Inneren durchzuführen.
Bitte beachten: Eine Anmeldung ist ausschließlich persönlich in der Geschäftsstelle möglich!
Bitte zum Test mitbringen: Pass oder amtliches Ausweisdokument
Die An- und Abmeldung ist nur bis zum Anmeldeschluss möglich. Nach Ende der Frist ist eine Abmeldung nicht mehr möglich.
Bei Verhinderung durch Krankheit am Prüfungstag können Sie nach Vorlage eines Attests eine Teilgebühr zurück erhalten. In anderen Fällen ist eine Rückerstattung der Gebühr nicht möglich.